Rechtsanwalt Johannes Foege

Vita
ab 1967:Studium Rechts- und Staatswissenschaften Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
1973:Erstes Juristisches Staatsexamen
1973-1975:Referendariat am Landgericht Freiburg und Amtsgericht Lörrach
1975:Zweites Juristisches Staatsexamen
1976-1977:Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Rechtsgeschichte, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg
1978:Zulasssung als Rechtsanwalt und Gründung der Kanzlei in Weil am Rhein
2012:Umbenennng der Kanzlei „Johannes Foege & Kollegen“ in „Anwaltshaus Weil am Rhein“
seit 2021:Partner der Rechtsanwälte im Anwaltshaus J. Foege – S. Uhlmann – M. Foege
Korrespondenzsprachen
Französisch
Englisch
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Regio basiliensis
Funktionen und Ämter:
seit 1989:Stadtrat im Gemeinderat Weil am Rhein
seit 2014:Kreisrat im Kreistag Landkreis Lörrach und Mitglied im Trinationalen Eurodistrictsrat Basel (TEB)
seit 2015:Mitglied und Fraktionsvorsitzender in der Regionalversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee
Betreute Rechtsgebiete

Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Ein Todesfall in der Familie bringt in der Regel viele Fragen mit sich, die wir mit Ihnen in einer Beratung klären. Zudem ist es für die Hinterbliebenen sinnvoll, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. Wir erarbeiten mir Ihnen eine solide Nachfolgeplanung.

„Wer wird mein Erbe? Soll ich ein Testament machen? Was habe ich formal zu beachten? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zu kommen? Was passiert mit dem digitalen Nachlass? Benötige ich einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis und wo erhalte ich diese? Was kann ich tun, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat?“ Bei der Klärung dieser und weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Verträge finden sich in sämtlichen Lebensbereichen. Wir helfen Ihnen, Ihren Vertrag zu gestalten, damit bereits im Vorfeld Unklarheiten oder Streitpotenzial ausgeräumt werden können. Auch gesellschaftsrechtliche Verträge, die die berufliche Zusammenarbeit von Selbständigen regeln, gehören zu unserem Erfahrungsschatz. Wir übernehmen Prüfung oder Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit seiner langjährigen Erfahrung als Referent auf dem Vereinsmanagerlehrgang des Badischen Sportbundes – Süd e.V. ist Rechtsanwalt Johannes Foege unser Experte im Bereich Sport- und Vereinsrecht. Ob bei der Gestaltung von Satzungen, Streit innerhalb des Vereins (Beispielweise Vereinsausschluss) oder bei der Klärung von Haftungsfragen, hilft er gerne weiter.

Zum Grundstückseigentumsrecht gehören sämtliche Probleme, Fragestellungen, Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, sowie bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Nutzungsrechten. Wir unterstützen Sie vom Vertragsentwurf bis zur Eintragung oder Löschung im Grundbuch.

Die oben aufgeführten Rechtsgebiete stellen Schwerpunkte unserer Kompetenzen dar. Konnten Sie für Ihr Anliegen oder Ihre rechtliche Frage nicht unmittelbar eine Anknüpfung finden – kein Problem –  kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen oder spezialisierte Kolleginnen und Kollegen empfehlen können.