Das Zivilrecht regelt unser tägliches Miteinander. Ob beim Bäcker, in der Waschanlage, beim Autokauf, beim Online-Shopping oder nach einem Hundebiss, für die Beziehungen der Beteiligten gelten die Regelungen des Zivilrechts. Ein Vertrag ist schnell geschlossen. Nicht immer läuft alles reibungslos. Schnell stellt sich die Frage: “ Welche Rechte habe ich?“ Der Satz: „Wer will was von wem woraus“, begleitet den Juristen ab der ersten Vorlesung im Zivilrecht bis zum Examen. Klingt banal und ist doch häufig gar nicht so einfach zu beantworten. Anfechtung, Widerruf, Treu und Glauben, Verjährung, Schadensersatz, Rücktritt, Erfüllung sind nicht nur abstrakte juristische Begriffe, sondern setzen immer eine Ursache voraus, die eine gesetzliche Wirkung hat. Gerade weil Verträge heutzutage immer komplexer werden, zu deren Verständnis umfangreichere Regelwerke (Bundes- und Landesgesetze, Europäische Verordnungen, Allgemeine Vertragsbedingungen usw., man denke nur an die umfangreichen Vertragsbedingungen bei Google, Vodafone, Telekom und anderen Kommunikationsanbietern und Internetforen) zu berücksichtigen sind, bedarf guter Rat einer genauen Prüfung der Rechtslage im Einzelfall, um Ihre Rechte feststellen und gegebenenfalls beziffern zu können. Der Online-Handel wächst unaufhörlich, die Corona-Pandemie hat der Internetnutzung einen weiteren Schub versetzt, die Rechtsbeziehungen sind für den Bürger immer undurchsichtiger geworden. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Das allgemeine Zivilrecht ist ein Schwertpunkt unserer Kanzlei. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Manuel Foege.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages, seine Kündigung, der Kündigungsschutz, Abfindung, Lohnanspruch, Urlaub, Zeugnis, Tarifbindung kennzeichnen nur einige von unzählig vielen Aspekten, die bei der Begründung im Laufe oder bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zum Streitpunkt werden können. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Prüfung lohnt sich. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig hat der Arbeitnehmer noch Ansprüche die abzugelten sind. Gerade bei der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen (z.B. EU-Recht, Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz, Mindestlohngesetz, Tarifvertragsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz und viele mehr) ist es sowohl aus Arbeitgeber-, als auch aus Arbeitnehmersicht wichtig zu wissen, welche Regelungen einschlägig sind und wie die dazugehörige Rechtsprechung aussieht. Hierbei stehen wir Ihnen beratend, rechtsgestaltend oder auch im Streitfall vor Gericht gerne zur Seite. Das Arbeitsrecht betreut bei uns Rechtsanwalt Manuel Foege.
Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind. Ein Todesfall in der Familie bringt in der Regel viele Fragen mit sich, die wir mit Ihnen in einer Beratung klären. Zudem ist es für die Hinterbliebenen sinnvoll, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. Wir erarbeiten mir Ihnen eine solide Nachfolgeplanung.
„Wer wird mein Erbe? Soll ich ein Testament machen? Was habe ich formal zu beachten? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zu kommen? Was passiert mit dem digitalen Nachlass? Benötige ich einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis und wo erhalte ich diese? Was kann ich tun, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat?“ Bei der Klärung dieser und weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
All diese Fragen klären Rechtsanwalt Johannes Foege und Rechtsanwältin Sima Uhlmann mit Ihnen.
Innerhalb einer Familie gibt es nicht nur persönliche Beziehungen, sondern auch viele Rechtsverhältnisse. Diese können in guten wie in schlechten Zeiten Regelungen erforderlich machen. Als kompetente Ansprechpartnerin für alle familienrechtlichen Fragen steht Ihnen Rechtsanwältin Sima Uhlmann als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite. Der Fachanwaltstitel erfordert jährliche Fortbildungen in diesem Rechtsgebiet, die auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind. Auf diese Weise wird hier ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet. Ob Beratung oder Vertretung, gerade im Familienrecht geht es um persönliche Bereiche, die die zentralen Fragen des Privatlebens betreffen. Dabei ist nicht nur eine klare Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der anderen Seite wichtig, sondern auch Einfühlungsvermögen und eine fundierte Erläuterung Ihnen gegenüber, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt rechtlich erforderlich sind.
In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Viele bekommen es zum ersten Mal mit dem Gericht zu tun. Damit Ihre Rechte hier ausreichend gewahrt und Sie immer auf dem Laufenden sind, welche wichtigen Fragen wann geklärt werden müssen, ist es wichtig einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Das Scheidungsrecht wird bei uns bearbeitet von Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
Wenn sich Paare trennen, die während der gemeinsamen Zeit Vermögen aufgebaut haben, das zu trennen ist, gibt es eine Vielzahl zu beachtender Punkte, damit es fair und den gesetzlichen Regeln folgend abläuft. Auch die güterrechtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens gehört zu den Themen, über die großer Streit entstehen kann. Der Gesetzgeber hat für den Zugewinnausgleich Regelungen getroffen, die in aller Regel zu fairen Ergebnissen führen. Damit dies erreicht werden kann, bedarf es fundierter Kenntnisse. Auch die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft am Familienheim kann ohne professionelle Unterstützung zu erheblichen Nachteilen für eine Seite führen. Damit Sie hier immer den Überblick behalten und keine Risiken eingehen, können Sie auf die Unterstützung von Rechtsanwältin Sima Uhlmann zurückgreifen.
Viele stellen sich die Fragen: „Brauche ich einen Ehevertrag?“ „Brauche ich diesen bereits bei Eheschließung?“ „Kann ich diesen auch anlässlich einer Trennung noch abschließen?“
Welche rechtlichen Verpflichtungen und Ansprüche man durch ein einfaches „Ja!“ beim Standesamt eingeht, ist vielen verliebten Paaren nicht klar. Eine rechtliche Beratung kann, ebenso wie alle anderen Hochzeitsvorbereitungen, hier Klarheit und Sicherheit bringen und zukünftigen Streitigkeiten vorbeugen.
Um Regelungen anlässlich einer Scheidung auch außerhalb des Gerichts zu treffen, empfiehlt sich ein Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvertrag, der vor einem Notar geschlossen werden muss. Einen solchen mit Ihnen auszuarbeiten und zum Abschluss zu bringen, gehört zu den regelmäßigen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwältin Sima Uhlmann. Eine einvernehmliche Regelung, die außerhalb des Scheidungsverfahrens beim Notar getroffen werden kann, spart überdies häufig erhebliche Kosten gegenüber einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht.
Die Unterhaltsfrage sollte bei jeder Trennung in den Blick genommen werden. Dabei geht es nicht nur um den Unterhalt für gemeinsame Kinder, sondern auch um den Unterhalt des geringer verdienenden Ehegatten oder der unverheirateten Mutter aus Anlass der Geburt. Der Unterhaltsanspruch bestimmt sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen. Die Frage: „Bekomme ich genug?“ oder „Zahle ich zuviel?“ klärt Ihnen Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
Jedes Kind hat einen biologischen Vater. Manchmal ist dieser aber nicht auch zugleich der rechtliche Vater. Hier können verschiedene rechtliche Schwierigkeiten auftreten z.B. wenn nach Trennung – aber vor Scheidung ein Kind aus einer neuen Beziehung entsteht. Daran hängen oft auch unterhaltsrechtliche Fragen. Hier unterstützt Sie Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
Ein Kind braucht Mutter und Vater gleichermaßen. Zumindest ist davon im Regelfall auszugehen. Der Maßstab ist aber immer das Kindeswohl. Egal ob unverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht ausüben möchten oder ob es dem Wohl des Kindes eher entspricht, ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht aufzuheben, die Probleme gehen oft über das Rechtliche hinaus. Sie werden in diesem einschneidenden und oft emotional hoch brisanten Bereich kompetent vertreten. Was Sorgerecht bedeutet und welche Konsequenzen Veränderungen haben erläutert Ihnen Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
Das Gesetz sagt: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Was in funktionierenden Familienverhältnissen eine Selbstverständlichkeit darstellt, kann im Trennungsfall zu erheblichen Problemen führen. Wie oft und wie lange ein Kind Zeit mit dem nichtbetreuenden Elternteil verbringt, führt oft zu Streit. Um das Kind nicht noch mehr zu belasten als es angesichts einer Trennung ohnehin schon der Fall ist und um seine gesunde Entwicklung nicht zu gefährden, sollte man immer versuchen einen Elternkonsens zu erzielen. In einem emotional oft aufgeladenen Kontext ist wichtig, dass Ihre Argumente sachlich aufbereitet und dem Gericht präsentiert werden. Dies übernimmt für Sie Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
In Kindschaftssachen kann das Gericht einen Verfahrensbeistand bestellen, um die Interessen der Kinder im Verfahren zu vertreten. Als Verfahrensbeistand bringt Rechtsanwältin Sima Uhlmann die Interessen der Kinder unabhängig von denen der Eltern und unabhängig vom Jugendamt in das gerichtliche Verfahren ein. Dies kann helfen, eine Lösung zu finden, bei der die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen, auch wenn die Eltern zerstritten sind. Die Beauftragung als Verfahrensbeistand erfolgt ausschließlich durch das Gericht.
Für Maklerrecht ist bei uns zuständig Rechtsanwalt Manuel Foege.
Zum Grundstückseigentumsrecht gehören sämtliche Probleme, Fragestellungen, Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, sowie bei der Ausgestaltung und Überprüfung von Nutzungsrechten. Rechtsanwalt Johannes Foege unterstützt Sie vom Vertragsentwurf bis zur Eintragung oder Löschung im Grundbuch.
Von der außergerichtlichen Tätigkeit in Form eines Forderungsschreibens, über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage, bis hin zur Zwangsvollstreckung sind wir kompetent mit allen elektronischen Möglichkeiten für Sie da. Für das Inkasso ist bei uns zuständig Rechtsanwalt Manuel Foege.
Auch für Firmen bieten wir an, das Inkasso zu übernehmen. Wir setzen dabei Ihre Interessen als Gläubiger gegenüber Schuldnern effizient um. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben.
Vom Vertragsschluss unter Anwesenden oder im Internet über die Gewährleistung für Mängel der Sache bis hin zum Rücktritt vom Vertrag bestehen vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere, wenn es nicht so läuft, wie sich die Beteiligten das von Anfang an erhofft hatten. Damit Sie hierbei nicht den Überblick verlieren stehen wir Ihnen mit Beratung, außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung zur Seite. Wir erörtern mit Ihnen Ihr wirtschaftliches Ziel und prüfen, auf welchem Weg dies rechtlich zu erreichen ist. Für das Kaufrecht ist bei uns zuständig Rechtsanwalt Manuel Foege.
Ob Sie als Vermieter oder Mieter betroffen sind, die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einem Mietverhältnis sind sehr umfassend und kompliziert geregelt. Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Renovationspflicht bei Auszug oder Schadenersatzpflichten der Mietvertragsparteien bis hin zu Nebenkostenabrechnungen bieten immer wieder Grund zu rechtlichen Streitigkeiten. Dabei ist jede Problemlage auf dem Hintergrund des Mietvertrages, der Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu prüfen. Von der Mietforderung über die Kündigung des Mietverhältnisses bis hin zum Räumungsprozess stehen wir Ihnen beratend, gestaltend oder als Vertreter außergerichtlich wie gerichtlich zur Seite.
Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohnungen die unterschiedlichen Eigentümern gehören, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierbei kann es zwischen den einzelnen Eigentümern, zwischen einem Eigentümer und der restlichen Gemeinschaft oder zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung schnell zum Streit kommen. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz WEG) geregelt.
Das Mietrecht und WEG-Recht betreut bei uns Rechtsanwalt Manuel Foege.
Jeder träumt vom eigenen Häuschen. Doch der Traum wird schnell zum Alptraum, wenn man sich in einer verstrittenen und gereizten Nachbarschaft befindet. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Nachbarn zu klären und soweit erforderlich durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Bei Ihren Nachbarschaftsstreitigkeiten unterstützen Sie die Rechtsanwälte Johannes Foege und Manuel Foege.
Mit seiner langjährigen Erfahrung als Referent auf dem Vereinsmanagerlehrgang des Badischen Sportbundes – Süd e.V. ist Rechtsanwalt Johannes Foege unser Experte im Bereich Sport- und Vereinsrecht. Ob bei der Gestaltung von Satzungen, Streit innerhalb des Vereins (Beispielweise Vereinsausschluss) oder bei der Klärung von Haftungsfragen, helfen wir Ihnen Ihre Probleme zu lösen.
„In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Diese Grundregel des Strafrechts beschreibt unseren Auftrag, Sie im Bußgeldverfahren, im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren vor Gericht bei strafrechtlichen Vorwürfen oder bei Ordnungswidrigkeiten zu vertreten. Als Verteidiger steht Ihnen Rechtsanwalt Manuel Foege zur Seite.
Es gibt gute Gründe dafür, in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Einer davon: Nach dem Tod werden sich mehrere Erben als Erbengemeinschaft den Nachlass teilen müssen. Der Testamentsvollstrecker soll verhindern, dass sie in Streit geraten. Aber auch wenn die Erben noch minderjährig sind oder ein Mensch mit Behinderung vom Nachlass profitieren soll, ist es sinnvoll, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Rechtsanwältin Sima Uhlmann übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie.
Der Schutz des Verbrauchers hat in Deutschland und in der Europäischen Union einen sehr hohen Stellenwert. Es wirkt in viele Rechts- und Lebensbereiche hinein, bei denen eine natürliche Person einem Unternehmen gegenübersteht. Vom Handyvertrag bis hin zur Flugreise, wir helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Sie haben bei e-bay gekauft, Kleidung oder Kühlschrank im Internet bestellt oder sonst einen Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Lieferanten-Unternehmens geschlossen und Sie wollen widerrufen. Ob es geht oder nicht prüft für Sie Rechtsanwalt Manuel Foege.
Tagtäglich gibt es unzählige Unfälle auf deutschen Straßen. Nicht immer ist der Fall einfach gelagert, ist die Haftung klar und steht der Entschädigungsbetrag von vornherein fest. Wir übernehmen für Sie die Regulierung des Verkehrsunfalls und prüfen all Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Heil- und Behandlungskosten, Unfallkostenpauschale und viele mehr) und ermitteln den Schadenersatzpflichtigen.
Ist ein ausländischer Unfallbeteiligter haftpflichtig oder spielt Fahrerflucht eine Rolle, sind wir als langjährig im Dreiländereck ansässige Kanzlei routiniert, Ihre Ansprüche auch gegenüber ausländischen Versicherungen aus dem EU-Raum oder unbekannten Beteiligten zu verfolgen. Haftpflichtversicherungen verwalten das Vermögen ihrer Versicherten und berufen sich gern auf die daraus resultierenden Pflichten, wenn sie knausrig bei der Regulierung sind. Wir sind Ihnen behilflich, den Ihnen nach Gesetz und Rechtsprechung zustehenden Schadenersatz durchzusetzen. Das Verkehrsrecht und die Unfallregulierung bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Manuel Foege.
Verträge finden sich in sämtlichen Lebensbereichen. Wir helfen Ihnen, Ihren Vertrag zu gestalten, damit bereits im Vorfeld Unklarheiten oder Streitpotenzial ausgeräumt werden können. Auch gesellschaftsrechtliche Verträge, die die berufliche Zusammenarbeit von Selbständigen regeln, gehören zu unserem Erfahrungsschatz. Für das Vertragsrecht, die Prüfung oder Abwehr von Ansprüchen sowie den Entwurf und die Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Rechtsanwälte Johannes Foege und Manuel Foege zuständig.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall der später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit vermeiden, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt werden muss. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „in gesunden Tagen“ die Vertrauensperson selbst auswählen, die dann für Sie entscheidet und handelt. Damit wird Ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt. Vorsorgevollmachten zu gestalten ist nicht ganz einfach. Die Vollmacht sollte zu Ihnen und Ihrem Leben passen. So individuell wie Sie sind, so wenig eignen sich oft fertige Muster für wichtige Weichenstellungen im Bereich der Vorsorge.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Zu diesen Themen berät Sie Rechtsanwältin Sima Uhlmann.
Die oben aufgeführten Rechtsgebiete stellen Schwerpunkte unserer Kompetenzen dar. Konnten Sie für Ihr Anliegen oder Ihre rechtliche Frage nicht unmittelbar eine Anknüpfung finden – kein Problem – kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob wir Ihnen weiterhelfen oder spezialisierte Kolleginnen und Kollegen empfehlen können.